AGB

1 . Geltung der AGB (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen des Anbieters. Bei Buchungen direkt über den Anbieter, erfolgen diese ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Buchungen über ein Vermittlungsportal, gelten die jeweiligen AGB´s der vermittelnden Portale. (2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 1 Buchung/Buchungsbestätigung Buchungswünsche können Sie über die Buchungsfunktion der Homepage www.aktiva-immobilien.de oder per mail an dd@aktiva-immobilien.de durchführen. Oder Sie rufen uns an. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2) rechtskräftig.

§ 2 Zahlungsbedingungen Bitte überweisen Sie die Anzahlung in Höhe von 25% des Buchungspreises innerhalb von 10 Tagen nach der Buchungsbestätigung per Überweisung. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Buchungsbeginn) überweisen Sie uns die Gesamtsumme direkt nach Rechnungserhalt. Möglich sind ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine Ec- und Kreditkarten bzw. Schecks. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast. Alle Rechnungen sind vollständig und ohne Abzüge (z.B. Skonto oder ähnliches) zu leisten. Jeder vergisst mal etwas. Daher erinnern wir Sie freundlich, wenn Zahlungstermine um mehr als 3 Werktage überschritten werden. Sollte dann innerhalb von 5 Werktagen noch immer keine Zahlung auf unser Konto eingegangen sein, müssen wir zu unserem Schutz weitere Schritte einleiten. Bei diesem Zahlungsverzug sind wir dann berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast.

§ 3 An- und Abreise Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren wir Sie 24 Stunden vor Anreise per E-Mail oder Whatsapp. Wir bemühen uns, die Ferienwohnungen immer pünktlich zur Verfügung zu stellen. Sollte uns dies ausnahmsweise nicht rechtzeitig gelingen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Damit die nächsten Gäste ebenfalls rechtzeitig eine fertige und gesäuberte Ferienwohnung beziehen können, ist am Abreisetag die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Wir behalten uns vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank auszuräumen.

§ 4 Ferienwohnungen Die Ferienwohnung / Das Ferienhaus wird in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, sagen Sie uns bitte direkt Bescheid. Wir haben die Ferienwohnung mit viel Liebe eingerichtet. Daher ist das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Einrichtungsgegenstände, insbesondere Betten, sollen nicht verstellt oder zu einem anderen Zweck als vorgesehen verwendet werden. Der Mieter ist auch verantwortlich für seine Mitreisenden und haftet entsprechend. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei Aktiva Immobilien im Breisgau GmbH. Sollte doch mal ein Schaden entstehen, sagen Sie uns bitte direkt Bescheid und melden den Schaden Ihrer Versicherung und teilen uns Name und Anschrift der Versicherung, sowie die Versicherungsnummer mit, sofern eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Grundsätzlich haftet der Mieter für alle von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Normale Gebrauchsspuren und übliche Abnutzungen sind davon natürlich nicht betroffen.

§ 5 Haustiere und Rauchen Sind in allen unseren Ferienunterkünften nicht gestattet. Sollten wir feststellen, dass in einer unserer Unterkünfte geraucht wurde, erheben wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 250 Euro, die vom Verursacher des Mehraufwands zu entrichten ist.

§ 6 Aufenthalt Die Ferienwohnung soll nur von den in der Buchung aufgeführten Personen (Anzahl) benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist dies mit uns abzusprechen. Ggf. erheben wir für die übermäßige Nutzung und Beanspruchung einen Aufpreis. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt bei Aktiva Immobilien im Breisgau GmbH. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei groben Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung sind wir berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 7 Reiserücktritt / Stornierung durch den Gast Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter/Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

Vom Buchungsdatum bis 15 Tage vor Anreise: Kostenfrei. Es wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro vom Gast fällig,

14 - 2 Tage vor dem Anreisetag werden 80% des vereinbarten Preises fällig

1 Tag vor Anreisetag, Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 8 Rücktritt durch den Vermieter Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber, Schäden in der Unterkunft) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

§9 Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§10 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§10.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN: Wir bieten unseren Gästen einen Internetzugang über WLAN an und für die Dauer des Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Wir gewährleisten nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Wir sind jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit wir deswegen eine Inanspruchnahme fürchten müssen und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern können. Wir behalten uns insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§10.2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Wir haben jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§10.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs/LANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs/LANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs/LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden durch uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§10.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN/LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs/ LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: – das WLAN/LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; – keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; – die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; – keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; – das WLAN/LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt uns von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs/LANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er uns auf diesen Umstand hin.

§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten (1) Unsere Gäste suchen bei uns die Ruhe und Entspannung. Aus Rücksicht auf andere Gäste, Mitbewohner und auf die Nachbarschaft, ist jeder zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Insbesondere gilt dies für die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Lautstarkes Feiern und Partys sind bei uns grundsätzlich nicht erlaubt. (2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten. (3) Offene Feuer sind in und an den Ferienunterkünften streng verboten. Bei einer Zuwiderhandlung können wir den Mietvertrag unverzüglich fristlos kündigen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei Aktiva Immobilien im Breisgau GmbH. Rauchen ist in allen Ferienunterkünften untersagt. Siehe § 5  (4) Fahrzeuge können auf  den mitgeteilten Parkplatzmöglichkeiten abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Zuwege versperren oder andere Fahrzeuge behindern. (5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. (6) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, wenn es zwingend notwendig und begründet ist, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar, unmöglich oder ohne Verzögerung notwendig, um Gefahren und größere Schäden abzuwenden.

§ 12 Heizungen und Fenster: Im Sinne der Umwelt und Einsparungen von Energiekosten sind die Heizungen und Fenster mit smarten Geräten versehen. Die Heizungen schalten ab, sobald ein Fenster im jeweiligen Raum geöffnet wird. Wir bitten, darauf zu achten. 

§ 13 Schriftform Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

§ 14 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 15 Gerichtsstand Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnisgilt der Gerichtsstand Freiburg.